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Steuerberater

Auf Lamangoo findet Sie Steuerberater in Ihrer Nähe, die Sie vor der Eheschließung zu allen steuerlichen Veränderungen und Angelegenheiten beraten und unterstützen. 

In Deutschland besitzt die Ehe eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. Um die steuerlichen Sonderregelungen, die an das zivilrechtlliche Eheinstitut angeknüpft sind, geltend zu machen, ist eine standesamtliche Eheschließung notwendig. Eheähnliche Gemeinschaften, Bedarfsgemeinschaften und nur kirchlich getraute Paare fallen nicht unter diese steuerlichen Sonderregelungen. Wir haben für euch einen kleinen Überblick erstellt. Wählt einen Steuerberater in eurer Nähe und kontaktiert diesen für nähere Informationen. Mit dem Fachwissen und der Erfahrung des Steuerberaters seid Ihr bestens beraten.


Steuerberater – Vorteile der Eheschließung

  1. Ihr könnt an der Einkommensteuer sparen
    Durch die Eheschließung haben verheiratete die Wahl, zwischen folgenden 3 Steuerklassen-Kombinationen zu wählen:

    - IV und IV
    - IV und IV mit Faktor
    - oder III und V

    Nach der standesamtlichen Trauung werden vorerst beide Ehepartner in die Steuerklasse IV (4) eingruppiert. Dabei spielt es keine Rolle ob beide berufstätig sind oder nur einer von beiden.

  2. Sondertarife bei Versicherungen
    Steuerberater beraten euch kompetent über bestimmte Sondertarife oder der Umschreibung von zwei separaten Versicherungen auf eine gemeinsame Versicherung. Diese Möglichkeiten bestehen z.B. bei Autoversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Hausratsversicherungen.

  3. Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
    Ehepartner haben die Möglichkeit, eine Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Hier zahlt nur einer der beiden Ehepartner, der andere sowie die Kinder können sich unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen kostenfrei mitversichern. Diese Möglichkeit besteht bei der Kranken- und der Pflegeversicherung.

    Bei privaten Krankenversicherungen gibt es diese Möglichkeit nicht. Dort müssen sich beide Ehepartner sowie Kinder einzeln versichern lassen und dementsprechend monatliche Beiträge zahlen.

  4. Anspruch auf Witwenrente
    Wenn einer der beiden Ehepartner sterben sollte, kann der zurückgelassene Ehepartner den Rentenanspruch des Verstorbenen nutzen und hat Anspruch auf eine sogenannte Witwenrente. Zudem kann der Ehegatte im laufenden und dem Folgejahr die Steuerklasse III (3) nutzen. Nach dieser Zeit wird der Ehegatte wieder als alleinstehend betrachtet und fällt unter die Steuerklasse I (1).


Finden sie jetzt auf Lamangoo einen Steuerberater in Ihrer Nähe und lassen Sie sich kompetent über sämtliche steuerlichen Regelungen einer Eheschließung beraten.




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