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Standesämter

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Standesämter

Sie haben den nächsten Schritt in Ihrer Beziehung getan und sich verlobt. Nun möchten Sie sich bei dem zuständigen Standesamt für eine standesamtliche Trauung anmelden, um sich Ihr Eheversprechen zu geben. Die standesamtliche Trauung ist im in Deutschland Voraussetzung für eine gesetzlich gültige Ehe. Die Trauungen auf Standesämter findet nur im kleinen Rahmen statt während die kirchliche Trauung eine große und feierliche Zeremonie ist. Jedoch kann die kirchliche Trauung nicht die standesamtliche Trauung ersetzen.


Standesämter – Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

Bei welchem Standesamt muss man sich anmelden?
Für die Anmeldung einer standesamtlichen Trauung kann nur ein Standesamt gewählt werden, welches einen Zuständigkeitsbereich hat, in dem einer der Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Wohnen die Partner in zwei unterschiedlichen Städten, welche unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche sowie Standesämter haben, kann man sich für eines entscheiden.


Wer meldet eure standesamtliche Trauung an?

Empfehlenswert ist, dass sich beide Ehepartner gemeinsam für die standesamtliche Trauung anmelden. Sollte einer der beiden Ehepartner verhindert sein, kann auch ein Ehepartner die Anmeldung durchführen, sofern er eine Vollmacht des verhinderten Ehepartners hat. Fristen für die Anmeldung gibt es nicht, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit einen Wunschtermin zu bekommen, wenn man sich frühzeitig anmeldet. Zudem hat man mehr Zeit ggf. fehlende Dokumente nachzureichen. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Wunschtermin erfolgen.
 

Standesämter – Diese Dokumente benötigt Ihr für die Anmeldung

Für die Anmeldung der standesamtlichen Trauung muss jeder Eheschließende folgende drei Dokumente vorlegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • amtliche Meldebescheinigung von der Meldebehörde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Ehepartner, sofern beide in Deutschland geboren wurden. Wurde einer der Ehepartner im Ausland geboren und die Geburtsurkunde ist dementsprechend nicht in Deutsch verfasst worden, so wird eine Überbeglaubigung der Geburtsurkunde notwendig.

In folgenden Fällen müssen noch weitere Dokumente vorgelegt werden: 

Einer der Partner ist geschieden oder verwitwet

Ausdruck aus dem Eheregister mit dem entsprechenden Scheidungsvermerk oder der Todeseintragung.

Einer der Partner wurde im Ausland geschieden

In diesem Fall muss im Vorfeld ein persönliches Gespräch über ein Anerkennungsverfahren stattfinden. Dieser Ehepartner muss sämtliche Dokumente, die über diese Ehe und die entsprechende Scheidung vorhanden sind, vorlegen sowie auch rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile (Originale als auch vollständig übersetzt). Diese Dokumente müssen von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer übersetzt werden.

Die Eheschließenden haben ein gemeinsames Kind

Geburtsurkunde des Kindes oder alternativ ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister.
In manchen Fällen wird ein Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts und eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung benötigt.

Einer der Eheschließenden kommt aus dem Ausland

Die originale Geburtsurkunde muss vorgewiesen werden, sowie eine Übersetzung ins Deutsche, die von einem im Inland vereidigten Übersetzer erstellt wurde.

Einer der Eheschließenden besitzt nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzt, sondern diese erst später bekommen hat, muss dieser die Einbürgerungsurkunde bzw. Erwerbsurkunde vorweisen.

Spätaussiedler oder einer aus der Heimat Vertriebener

Dieser Ehepartner muss einen Registrierschein, Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung sowie Einbürgerungsurkunde und die Bescheinigung über Namenserklärung vorweisen.

Einer der Eheschließenden ist noch nicht volljährig

Der Ehepartner(in), der/die noch nicht volljährig ist, benötigt eine „Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit“. Der dafür notwenige Antrag muss vor der standesamtlichen Trauung an das zuständige Amtsgericht bzw. Familiengericht gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, kann geheiratet werden.




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